Spielerschutz und Responsible Gambling
1. Grundsatz und rechtlicher Rahmen
Casino Zürich wird von der Swiss Casinos Zürich AG betrieben und ist konzessionierte Schweizer Spielbank. Die gesetzliche Grundlage bildet das Schweizer Spielbankengesetz, das verpflichtende Massnahmen zur Spielsuchtprävention und zum Schutz gefährdeter Personen vorschreibt. Das Sozialkonzept regelt Prävention, Früherkennung, Abklärung, Spielsperren, Mitarbeiterschulung und Zusammenarbeit mit externen Fachstellen.
2. Zutrittsvoraussetzungen
Der Zutritt ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerausweis) ist erforderlich. Personen mit aufrechter Spielsperre wird der Zutritt verweigert. Die Überprüfung erfolgt durch Eingangskontrollen.
3. Sozialkonzept und Präventionsmassnahmen
3.1 Struktur des Sozialkonzepts
Das Sozialkonzept basiert auf folgenden Elementen:
– Prävention durch Aufklärung und Kontrolle des Spielbetriebs
– Früherkennung gefährdeter Personen
– Abklärungsverfahren bei Verdacht auf problematisches Spielverhalten
– Spielsperren bei bestätigter Gefährdung oder Überschuldung
– Schulung und regelmässige Weiterbildung der zuständigen Mitarbeitenden
– Kooperation mit externen Fachstellen und Sozialbehörden
– Datenerhebung im Bereich Spielsucht zur Qualitätssicherung
3.2 Rolle der Mitarbeitenden
Das Personal wird spezifisch geschult, um Anzeichen von problematischem Spielverhalten zu erkennen. Mitarbeitende sind verpflichtet, betroffene Gäste bei Bedarf anzusprechen, zu informieren und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
3.3 Früherkennung und Verfahren
Für die Identifizierung potenziell gefährdeter Personen kommen definierte Kriterien zum Einsatz. Bei Verdacht wird ein internes Abklärungsverfahren eingeleitet. Je nach Ergebnis kann dies zu Beratung, Verwarnung oder Ausschluss führen.
4. Spielsperren
4.1 Gründe für einen Ausschluss
Ein Ausschluss vom Spielbetrieb erfolgt in folgenden Fällen:
– Begründeter Verdacht auf Überschuldung oder Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen
– Einsätze stehen in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen
– Bestätigung durch eine Fachstelle oder Sozialbehörde, dass eine Person spielsüchtig ist
4.2 Selbstsperre und Spielpausen
Spielerinnen und Spielern steht die Möglichkeit zur Selbstsperre offen. Im Online-Angebot der Swiss Casinos Gruppe können Spielpausen von einem Tag bis zu sechs Monaten eingerichtet werden. Zudem können Tages-, Wochen- oder Monatslimits für Einsätze oder Verluste gesetzt werden. Bei Registrierung im Online-Bereich ist die Definition solcher Limits verpflichtend.
5. Regeln für verantwortungsvolles Spielen
Casino Zürich und Swiss Casinos Gruppe empfehlen folgende Verhaltensregeln:
– Vor Spielbeginn Zeit- und Geldlimits festlegen und einhalten
– Kein Geld leihen zum Spielen
– Familie, Freunde und berufliche Verpflichtungen vor das Spielen stellen
– Nicht spielen in schwierigen persönlichen oder finanziellen Situationen
– Keine Verluste nachjagen
– Glücksspiel basiert auf Zufall; es gibt keine Gewinnsysteme
Diese Regeln dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung bei problematischem Spielverhalten.
6. Beratung und Unterstützung
6.1 Kostenlose Hotline
Eine kostenlose Beratungshotline steht zur Verfügung:
Hotline: 0800 227 466
Erreichbar kostenlos aus der Schweiz
6.2 Kontaktperson für Spielerschutz Casino Zürich
Verantwortlich für Spielerschutz:
Name: Frank Rudolph
Organisation: Swiss Casinos Zürich AG
Adresse: Gessnerallee 3-5, 8021 Zürich 1
Telefon: +41 43 330 30 30
E-Mail: [email protected]
6.3 Weitere Kontaktmöglichkeiten
Anfragen können zusätzlich über den Chat auf der Spielerschutz-Plattform der Swiss Casinos Gruppe (spielerschutz.swisscasinos.ch) eingereicht werden. Für allgemeine Anliegen: [email protected]
7. Spielerschutz-Plattform
Swiss Casinos betreibt eine Plattform zu Spielerschutzthemen unter spielerschutz.swisscasinos.ch. Diese bietet Informationen zu Prävention, Früherkennung, Beratungsangeboten, Sozialkonzept und Standortdaten (inklusive Casino Zürich). Die Plattform playerprotection.ch bildet die gemeinsame Haltung der Schweizer Casinos zum Spielerschutz ab.
8. Kooperation mit Fachstellen
Im Rahmen des Sozialkonzepts erfolgt Zusammenarbeit mit externen psychologischen Fachstellen und Sozialbehörden. Diese können Meldungen zu spielsüchtigen Personen einreichen, die Grundlage für Abklärungsverfahren oder Spielsperren bilden. Die Kooperationspartner werden nicht öffentlich benannt.
9. Standort und Kontakt
Casino Zürich
Swiss Casinos Zürich AG
Gessnerallee 3-5
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)43 330 30 30
E-Mail allgemein: [email protected]
E-Mail Spielerschutz: [email protected]
Website: casinozurichswitzerland.com